Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. III

1894 - Gotha : Behrend
Vorwort zur ersten Auflage. i. Ein jeder Staatsbürger muß ein gewisses Maß von Kennt- nissen in Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre sein eigen nennen, da letztere das ganze reale Leben des Menschen in allen seinen Beziehungen beherrschen. Das gesamte öffentliche, wirtschaftliche, gesellschaftliche und praktische Leben, die Gesetzgebung des Staates, die staatlichen Einrichtungen rc. erfordern in einer Zeit, deren Stichwort „Selbstverwaltung" heißt, die Unterweisung in den wichtigsten Lehren der Volkswirtschaft und Gesetzeskunde dring- lichst und unwiderleglichst. Die bisherige Art und Weise der Übermittelung ist aber völlig unzulänglich. Ohne bestimmte positive Kenntniffe geht es nun einmal in unseren vielseitigen Verhältniffen nicht mehr, auch nach dieser Richtung nicht: und wenn auch selbige nach und nach durch vereinzelte Vorträge und durch gelegentliches Studium einschlägiger Schriften zum Teil gewonnen werden, so ist doch dieser Weg zum ersten ein sehr langsamer und zum andern selbst ein unzuverlässiger, da unser Geist in dem Mannesalter nicht so leicht behält als in der Jugend. Viel- leicht würde die Wirksamkeit dieser Belehrungsmittel sich schließ- lich auch nur auf Kreise beschränken, die niemals zu den untersten

2. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. IV

1894 - Gotha : Behrend
Iv Vorwort. gehören, was doch zu beklagen wäre. Alle großen Männer, die eine Verbesserung der sozialen Zustände ihrer Zeit mit Er- folg angestrebt haben, wie z. B. Moses, Lykurg, Solon, Luther u. a., setzten wohlweislich den Hebel bei der Jugend ein; und wir meinen auch, daß eine Vermittelung der hier in Frage kommenden Kenntnisse an den Laien am besten durch die Schule geschieht, daß ein Unterricht in Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre als unerläßlicher Bestandteil neuzeitlicher Schulbildung nicht länger zu ent- behren sei. Die Frage über die Heimatsberechtigung der in Rede stehenden Gebiete im öffentlichen Unterrichte ist auch nicht neu, aber sie wird gegenwärtig in Zeitschriften und Versammlungen wieder mehr in den Vordergrund gestellt. Im Prinzip haben gewichtige Beschlüffe bereits bejahend entschieden. Vom Stand- punkte der Volkspädagogik aus muß man innerhalb mäßiger Grenzen die Berechtigung der besagten Unterrichtsdisziplinen zugeben. Selbst unser Kaiser Wilhelm H. hat (bei seiner Anwesenheit in Hannover im Sept. 1889) es ausgesprochen: „er erwarte den heilsamsten Einfluß auf die Herzen seiner Unter- thanen durch die Kirche und Schule; besonders müffe das Deutsch- tum noch kräftiger betont werden, und die Jugend schon früh über die Irrtümer der französischen Revolution und die sozialen Umsturzbewegungen der Neuzeit belehrt werden." Der oft gehörte Einwand, „die Schule hat keinen Raum für anderweite Unterrichtsgegenstände", ist nicht stichhaltig. Dr Jannasch schreibt in vorliegender Angelegenheit: „Wenn man einwendet, daß alle Schulanstalten schon jetzt an einer Über- süllung mit Stunden leiden, so ist zu entgegnen, daß es sich hier um einen notwendigen Bestandteil der allgemeinen Bildung handelt, und daß ein etwa vorhandenes Übermaß von Stunden keine Abweisung der gegenwärtigen Forderung rechtfertigt." Und wir meinen, wo man etwas will, da findet sich auch der Weg zur Ausführung (^ksrs is a will, there is a way). Der

3. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. X

1894 - Gotha : Behrend
X Vorwort. nicht anders zu erwarten ist; es existieren gar sonderbare An- sichten darüber, was man alles den Schülern aus diesen Ge- bieten beibringen möchte, Dinge, über welche sich die Berufs- parlamentarier im Reichstage nicht einig sind, oder man führt wohl gar die verschiedenen Systeme von Adam Smith bis zu den neueren Kathedersozialisten vor, was entschieden falsch ist. Man gebe nicht etwa Geschichte der Gesetzgebung und Volks- wirtschaftslehren; und ein Bekanntmachen mit den Systemen anderer Parteien oder berühmter Theoretiker hat entschieden zu unterbleiben. Lieber erwähne man die Helden unserer Arbeit (Krupp, Hartmann, Borsig, James Watt, Senefelder u. a.) und schildere deren Entwickelungskampf, man zeige den Schülern, wie der Mensch nur vorwärts kommt, wenn er seine ganze Per- sönlichkeit einsetzt zur Erringung seines Zieles, wenn er alles, was dazu angethan sein könnte, ihn zu entmutigen, zur Seite schiebt und alle Hindernisse und Enttäuschungen unbeachtet läßt, sondern mit der ganzen Kraft seiner Persönlichkeit hinwirkt nach dem einen großen Ziele. Also Abwendung von Generalisation"n und Theorien und sofort zur konkreten Einzelforschung. Abwendung aber auch von jeglicher Parteifärbung. Systemmacherei und Vortrag streitiger Parteidoktrinen ist nicht Aufgabe der Schule. Der Unterricht in der Volkswirtschaftslehre und Gesetzeskunde ist propädeutischer Natur; er hat die Aufgabe, zum Nachdenken über öffentliche und wirtschaftliche Dinge und zu späteren selbständigen Studien anzuregen und zu befähigen. Die vorhandene Litteratur für diese neue Unterrichtsdis- ziplin entstammt gewöhnlich großen umfangreichen Werken von Fachgelehrten (wie Roscher u. a.); mit diesen Exzerpten ist aber der Praxis nicht hinreichend gedient. Fachzeitschriften bringen auch dann und wann einen Abschnitt aus diesem Gebiete für die Präxis, auch sind mehrere einschlägige Schriftchen erschienen, aber alle kranken gewöhnlich daran, daß sie nur Einzelnes herausgreifen und nur vereinzelte Themen behandeln und in

4. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. XII

1894 - Gotha : Behrend
Xii Vorwort. Entwickelung der Bodenkultur, die Ausbildung des gewerblichen Lebens der Völker, die Erfindung der Dampfmaschinen, der Eisen- bahn, die damit zusammenhängende Entwickelung der Eisen- und Baumwollenindustrie, deren Krisen und Folgen rc. Vorgänge von weittragendster kulturpolitischer Bedeutung, die zum Teil ebenso tief als selbst die Ereignisie der Jahre 1492, 1517, 1789, 1813 in die Entwickelung der Völker wie der gesamten Mensch- heit eingegriffen haben und mit der gleichen Berechtigung als Ausgangspunkte neuer historischer Epochen zu betrachten sind. Trotzdem sind wir — wie schon oben bemerkt — nicht für die historische Methode aus den dort angegebenen Gründen. Wenn auch namhafte Nationalökonomen zu ihren Darstellungen sich dieser Methode bedienen, so ist damit noch lange nicht gesagt, daß die Schulen auch diesen Gang einschlagen müffen. Die deduktive Methode ist schwierig. Besonders sind die wirtschaftlichen Gesetze nicht so bündig und klar, daß man sie „schwarz auf weiß getrost nach Hause tragen kann". „Es gehört zu den schwierigsten Aufgaben." sagt Kleinwächter* **)), „die Gesetze zu erforschen, denen das geistige Leben des Menschen unterliegt (und die wirtschaftliche Thätigkeit bildet einen Teil dieses geistigen Lebens), und wir dürfen uns daher nicht wundern, wenn die betreffenden Wiffenschaften, und darunter auch unsere Disziplinen, von einer eingehenden Kenntnis dieser Gesetze noch so weit entfernt sind." Auch In gram m meint*), „die fälschliche Zurückführung der Mannigfaltigkeiten des wirtschaftlichen Lebens auf angeblich einfache Gesetze muß beseitigt werden"; und Scheel, der Übersetzer der obigen Schrift, bemerkt einleitend in scharfen Worten: „Es ist ein falscher Anschein, den man der jungen Disziplin gegeben hat, als ob sie wirklich schon eine Wissenschaft sei und noch dazu eine, die auf so klaren und einfachen Grund- sätzen beruht, daß jeder in der Apothekerprüfung durchgefallene Pharmazeut binnen vierundzwanzig Stunden ein perfekter Volks- *) Die Nationalökonomie als Wissenschaft, Berlin 1882. **) Jngramm: Notwendige Reform der Volkswirtschaftslehre.

5. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. XIV

1894 - Gotha : Behrend
Xiv Vorwort. ganqspunkte der ganzeil Wissenschaft genommen werden. Wenn aber Geist und Seele als die treibenden Kräfte im öffeiltlichen und wirtschaftlichen Leben angesehen werden, dann ist die un- entbehrliche ethische Basis geschaffen. Wir möchten diese Methode die ethisch-anthropologische nennen. 6. Um unser Buch vor einem zu großen Umfange zu bewahreil, ist die reine katechetische Form des öfteren beschränkt worden, wollte doch dasselbe auch ein gewiffes Quantum von Lehrstoff und positivem Wiffeil vorführen; doch die vereinzelt gegebenen speziellen Ausführungen zeigen sicher zur Genüge, wie die Dar- stellung gemeillt ist; und überdies ist ja diese Schrift für Lehrer bestinlmt, bei dem nötigen Vertrautsein mit dem Stoffe*) samt es ja nicht schwer fallen, das Jntereffe des zu Belehrenden durch die Frageform herauszufordern oder in examillatorischer Weise sich von dem Vorhandensein und der Aneignung des Gegebenen zu überzeugen. Nur hüte mail sich vor einem Zuviel, etwa durch zu um- *) Wer Ausführlicheres kennen lernen will, dem seien außer dem pag. Vi erwähnten noch folgende beiden Werke des Verfassers dieses Buches empfohlen. 1. Der praktische Geschäftsmann oder das Wichtigste außer der Praxis des Geschästslebens. Ein Hand- und Hilfsbuch für jedermann, insbesondere für angehende Geschäftsleute, sowie zum unterrichtlichen Ge- brauche für Lehrer an Fortbildungsanstalt. (I. Vom Gelde, Ii. Effekten, Iii. Banken, Iv. Wechsellehre, V. Gewerbl. Buchführung, Vi. Kauf- männisches Rechnen, Vii. Verkehrswesen, Viii. Geschäftliche Korrespondenz, Ix. Geschäftsaufsätze, X. Anhang (Zollwesen, Statistik des Warenver- kehrs, Tabellen). 319 S. Lpzg. bei Merseburger 1882, Preis 2 Mk. 2. Gesetzeskunde. Die Verfassung, Gesetzgebung und Verwaltung des Teutschen Reiches und Einzelstaates. Zur Selbstbelehrung für Laien und zum unterrichtlichen Gebrauche an Fortbildungsschulen und höheren Lehranstalten. (I. Einleitung: Das Staatsrecht — Historische Entwicke- lung. Ii. Reichsgesetzgebung: Öffentliches Recht — Personen- und Privat- recht — Gesetzgebung für Rechtspflege. Iii. Landesgesetzgebung: Ver- fassungsrecht — Gesetzgebung — Verwaltung a) unter Mitwirkung von Laienkörpern, b) unter Ausschluß derselben. Wort- und Sacherklärungen) 566 S. Lpzg. bei Hahn. 4 Mk.

6. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. XV

1894 - Gotha : Behrend
Vorwort. Xv fastende Werke hierzu verleitet. Man bewege sich innerhalb mäßiger Grenzen. Der alte Grundsatz der Pädagogik: „Wenig, aber gründlich, ist bester, als viel und oberflächlich" gilt auch hier. Bei aller Gründlichkeit ist aber Knappheit in der Dar- bietung des Stoffes eine Hauptsache; anschauliche Be- handlung, vielseitige Verknüpfung und sichere Aneignung bilden ebenfalls unerläßliche Bedingungen. Daß der Lehrer meinen könnte, durch Einführung dieser Unterrichtsdisziplin wesentlich „belastet" zu werden, ist nicht an- zunehmen. Man kann und muß von dem Lehrer als gebildetem Mann erwarten, daß er Verständnis und Zntereffe für die staat- lichen und gesellschaftlichen Einrichtungen rc. hat und auf diesen Gebieten kein Fremdling ist und bleiben will; mithin kann ihm auch der Unterricht in diesen Gegenständen nicht als eine neue Bürde erscheinen. Ist der Lehrer mit dem einschlägigen Stoff vertraut, dann werden ihm diese Erweiterungen seines Unter- richts selbst viel Freude bereiten, schon dadurch, daß sich — wie wir aus eigener Erfahrung misten — die Schüler für diesen Unterricht sehr dankbar erweisen. Wir schließen mit dem Wunsche, daß auch dieses Buch, welches hervorgegangen ist aus Liebe zur Jugend und zu unserem deutschen Volke und Vaterlande, mit dazu beitragen helfe, den Schülern den Aufbau des staatlichen und wirtschaft- lichen Organismus zum Verständnis zu führen und den Sinn für Gesetz und Recht in dem heranwachsenden Geschlecht zu stärken und zu beleben. per Verfasser. i

7. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. XVI

1894 - Gotha : Behrend
Vorwort zur zweiten Auflage Die günstige Aufnahme und der verhältnismäßig flotte Absatz, welchen diese Schrift gefunden, sind wohl ein treffender Beweis dafür, daß dieselbe einem wirklichen Bedürfniffe entspricht, daß eine beffere Kenntnis des Rechts und der wirtschaftlichen Lehren wenigstens der heranwachsenden Generation, auf deren Schulter die Zukunft ruht, ju übermitteln sind. Selbst aus Fachkreisen stimmt man dem bei; so schreibt beispielsweise der berühmte Rechtslehrer Profeffor v. Jhering in seinem Buche „Der Zweck im Recht" folgendes: „Alles wird in unserer heutigen Zeit dem Verständniffe des Volkes nahegebracht: die Natur, die Geschichte, die Kunst, die Technik; es giebt kaum einen Gegen- stand, über den der Laie sich nicht aus einer allgemeinen faßlichen Darstellung belehren könnte. Nur der Staat und das Recht, die ihn so nahe berühren, machen davon eine Ausnahme, und doch sollte billigerweise nicht bloß der Gebildete, sondern auch der Mann des Volkes die Gelegenheit haben, sich darüber zu belehren, was sie für ihn thun und warum sie nicht anders beschaffen sein können, als sie es sind. Ich habe früher daran gedacht, diesem Mangel durch einen aus den Bürger und Bauer

8. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. XVII

1894 - Gotha : Behrend
Vorwort. Xvii berechneten Re chtskatechismus für das Volk abzuhelfen. Das Ziel, das mir vorschwebte, war eine Versöhnung des un- befangenen Urteils mit den Einrichtungen, an denen es vielfach Anstoß nimmt, eine Apologetik des Rechts und des Staates vor dem Forum des einfachen gesunden Menschenverstandes. Ich habe mich überzeugt, daß die Aufgabe meine Kräfte übersteigt, möge ein anderer sie aufnehmen! Wer sie richtig ausführt, kann sich ein großes Verdienst erwerben, aber er muß denken als Philosoph und sprechen als Bauer. Es wäre ein wichtiges Thema zur Stellung einer Preisaufgabe — 100000 Mark wären kein zu hoher Preis dafür."----------- — Eine Änderung in ihrer Anlage hat die vorliegende 2. Auflage nicht erfahren, nur bei einigen Lektionen, in welchen Abänderungen oder Zusätze geboten waren (wie z. B. beim Militärwesen) sind solche vorgenommen worden. Eine Änderung m der Auswahl, Anordnung und Behandlung mußte schon deshalb als ausgeschlossen gelten, da die gesamte Kritik — und zwar nicht nur die von pädagogischer Seite — sich mit großer Anerkennung über die Schrift „als einzig in ihrer Art" geäußert hat. Und selbst der vorerwähnte Pro- fessor v. Jhering spricht es aus, daß von allen Versuchen, das Recht zu popularisieren und volkswirtschaftliche Lehren ge- nießbar zu machen, dies der am besten gelungenste sei und daß besonders auch die glückliche Vereinigung von Rechtskunde und Wirtschaftslehre, die klare, äußerst übersichtliche und allgemeine faßliche Darstellung große Anerkennung verdiene. In ähnlicher Weise habe er sich den geplanten Rechtskatechismus auch ge- dacht; zwar würde er den volkswirtschaftlichen Teil nicht in diesem Umfange berücksichtigt haben, doch er finde, daß sich ge- rade diese Verbindung gut gestalte und daß dadurch der Wert der vorliegenden Arbeit wesentlich erhöht werde. Richt minder hat der bedeutendste Pandektenlehrer der ueueren Zeit, Geheimrat Professor Wind scheid dem Verfasier des öfteren ob dieses Schriftchens großes Lob gespendet; ihm

9. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. XVIII

1894 - Gotha : Behrend
Xviii Vorwort. war besonders für den Schulgebrauch die Gruppierung der ganzen Materie um das Objekt Mensch so zusagend. In vielen Schulen wird das Buch bereits benutzt und von mancher Regierung, insbesondere auch von der Regierung des Königreichs Sachsen ist dasselbe zur Einführung empfohlen worden. Möchten sich zu den zahlreichen alten Freunden noch viele neue finden! Per Verfasser.

10. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 4

1894 - Gotha : Behrend
4 Der Mensch in der Einzelstellnng. Von der Wertschätzung der Arbeit. Körperliche und geistige Arbeit. Die geistige Arbeit wird von Solchen, die keine andere Arbeit gelten lasten, als die, welche schwielige Hände macht, ge- wöhnlich unterschätzt; warum wohl? (Man hält sie für unpro- duktiv.) Dies ist ein großer Irrtum; wohl bildet die körperliche Arbeit in gewister Beziehung die Voraussetzung und Grundlage der geistigen Arbeit, aber durch die letztere gewinnt die körperliche Arbeit eine erhöhtere, vertausendfachte Leistungsfähigkeit. Be- weise: James Watt, Stephenson, Elias Howe, Guttenberg, haben sie nicht durch Erfindungen die Leistungsfähigkeit der menschlichen Arbeit vertausendfacht! Die Männer aber fußten mit ihren Erfindungen auf der geistigen Arbeit der vor ihnen lebenden Gelehrten. 5. Wirtschaft. Jeder Mensch trachtet darnach, Güter zu erwerben, was will er dann mit diesen Gütern thun? (Zu seinem Nutzen verwenden.) Die planvolle Thätigkeit zwischen erwerben und verwenden nennt man wirtschaften. Welche Namen führt die Beschaffung und Verwendung der Güter in der Wirtschaft? (Einnahme und Ausgabe.) — Was versteht man unter Wirtschaft? — Durch welches Streben wird der Mensch beim Wirtschaften geleitet? (Jeder Mensch strebt dahin, sein Leben möglichst angenehm zu gestalten und seine Wirtschaft daher so einzurichten, daß er mit dem geringsten Aufwande von persönlicher Anstrengung eine möglichst große Summe von Gütern und von Genuß erzielt.) Wie nennt man daher dieses wirt- schaftliche Streben? (Eigeninteresse, Egoismus.) — In welchen Gestalten zeigt sich das wirtschaftliche Jntereste? (a) als Erwerbs- trieb, d. h. als Streben, möglichst viel Güter zu gewinnen, b) als Sparsamkeit, d. h. als Streben, um aus den vorhandenen Gütern den möglichsten Nutzen zu ziehen und möglichst wenig davon zu opfern.) Wie kann das wirtschaftliche Streben aus- arten? (Der Erwerbstrieb zur H absu ch t, die Sparsamkeit zum Geiz.) Nachteile: Judas, Ahab; „Sammelt euch nicht Schätze —" Bekämpfung der Eigenliebe. „Geiz ist die Wurzel rc." — Wie die Überschätzung der Güter den Geiz, so verursacht die Unter- schätzung derselben die Verschwendung, —den Luxus. Was ist darunter zu verstehen? — Licht- und Schattenseiten desselben;
   bis 10 von 259 weiter»  »»
259 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 259 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 3
2 0
3 1
4 15
5 3
6 0
7 0
8 2
9 0
10 16
11 0
12 2
13 0
14 0
15 1
16 0
17 0
18 0
19 3
20 0
21 0
22 1
23 0
24 3
25 33
26 88
27 2
28 2
29 18
30 2
31 0
32 0
33 6
34 0
35 3
36 0
37 10
38 0
39 178
40 0
41 1
42 0
43 0
44 0
45 70
46 0
47 0
48 0
49 0

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 0
1 2
2 0
3 33
4 36
5 0
6 2
7 0
8 15
9 0
10 0
11 2
12 1
13 1
14 0
15 2
16 9
17 23
18 0
19 2
20 1
21 2
22 0
23 0
24 0
25 6
26 0
27 1
28 2
29 0
30 2
31 0
32 4
33 0
34 0
35 1
36 87
37 0
38 0
39 11
40 16
41 53
42 4
43 6
44 4
45 70
46 8
47 0
48 0
49 0
50 0
51 0
52 8
53 0
54 3
55 0
56 0
57 0
58 0
59 9
60 23
61 12
62 0
63 2
64 1
65 0
66 6
67 0
68 92
69 6
70 0
71 7
72 133
73 2
74 0
75 0
76 2
77 1
78 0
79 8
80 0
81 0
82 0
83 0
84 1
85 0
86 1
87 4
88 0
89 0
90 0
91 3
92 101
93 0
94 10
95 1
96 0
97 0
98 4
99 0

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 0
1 3
2 0
3 17
4 0
5 83
6 0
7 49
8 2
9 0
10 0
11 4
12 4
13 0
14 0
15 0
16 0
17 0
18 0
19 2
20 0
21 0
22 0
23 0
24 0
25 0
26 2
27 0
28 0
29 8
30 0
31 0
32 0
33 24
34 0
35 0
36 0
37 0
38 0
39 77
40 2
41 0
42 0
43 7
44 0
45 0
46 0
47 1
48 0
49 0
50 1
51 1
52 101
53 0
54 15
55 0
56 0
57 0
58 1
59 2
60 9
61 0
62 70
63 0
64 5
65 1
66 0
67 4
68 0
69 0
70 3
71 0
72 0
73 2
74 4
75 3
76 0
77 0
78 12
79 1
80 2
81 3
82 1
83 0
84 0
85 0
86 0
87 0
88 0
89 0
90 0
91 0
92 2
93 0
94 1
95 0
96 0
97 0
98 10
99 27
100 7
101 2
102 0
103 0
104 0
105 0
106 1
107 2
108 0
109 0
110 6
111 4
112 0
113 1
114 0
115 0
116 0
117 0
118 0
119 0
120 0
121 0
122 2
123 0
124 3
125 0
126 2
127 7
128 0
129 4
130 0
131 5
132 0
133 0
134 0
135 0
136 29
137 2
138 0
139 0
140 0
141 0
142 1
143 0
144 0
145 3
146 0
147 3
148 0
149 0
150 0
151 5
152 4
153 0
154 34
155 2
156 0
157 0
158 0
159 0
160 0
161 0
162 0
163 0
164 0
165 2
166 6
167 0
168 2
169 0
170 0
171 0
172 1
173 7
174 4
175 23
176 1
177 22
178 0
179 9
180 0
181 0
182 0
183 79
184 0
185 1
186 0
187 0
188 13
189 1
190 0
191 1
192 0
193 0
194 2
195 1
196 0
197 0
198 0
199 5